Angriff auf die Lebensqualität in ländlichen Gemeinden

Mit Sorge beobachte ich, wie die bayerische Staatsregierung ihr Landesentwicklungsprogramm (LEP) für städtische und ländliche Räume weiter entwickeln möchte. Mir kommt vor, als ob dieses Programm ausschließlich von urban orientierten und in der Stadt wohnenden Juristen geschrieben wurde.

Das Programm wirft zwar ein paar Brocken wie „Nachhaltigkeit“ und „Biodiversität“ in die Waagschale. Aber, im Grunde sind es Nebelkerzen. Denn, sehr viele Festlegungen daraus werden das Leben auf dem Land deutlich erschweren, wenn sie tatsächlich in Kraft treten.

Die Entwicklung im Ländlichen Raum wird eingefroren und konserviert. Nur die vorhandenen städtischen Zentren sollen in Bayern weiter gestärkt werden. Der Bayerische Gemeindetag äußert sich dazu überaus kritisch.
Unser Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 23. März 2022 deshalb zurecht beschlossen:
„Die Gemeinde Straßlach-Dingharting schließt sich in ihrer Äußerung zum Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) vom 14.12.2021 vollumfänglich der Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetags vom 22.02.2022 an.
Besonders fordert die Gemeinde, dass der ländliche Raum nicht in der Weise konserviert wird, dass infrastrukturelle Entwicklungen nur noch in zentralen Orten erfolgen dürfen. Auch die übrigen Gemeinden auf dem Land müssen die Möglichkeit haben, in angemessenem Umfang und in angemessener Qualität Infrastruktur vor Ort zu schaffen, dies insbesondere auch an Stellen, wo bisher noch keine Infrastruktur vorhanden ist. Die infrastrukturelle Entwicklung darf sich nicht nur auf landesplanerisch zentrale Orte konzentrieren.“

Wollen wir hoffen, dass der Widerstand der Kommunalen Familie gegen dieses rein staatlich und städtisch geprägte Papier groß genug ist, damit all unsere Errungenschaften für die Einkaufsmöglichkeiten, die Ärzteversorgung und die Angebote für den täglichen Bedarf nicht beschnitten und ins Mittelalter der Staatsbürokratie zurück geworfen werden.