In der vergangenen Woche stand unsere Gemeinde verstärkt im Fokus der Medien. Nicht etwa, weil wir bei der Unterbringung von Flüchtlingen nach wie vor Vorbildliches leisten und als eine von drei von 29 Gemeinden eine 100-Prozent-Quote erreichen, oder weil wir neuen Wohnraum schaffen, oder weil wir den Bau einer Seniorenwohnanlage vorantreiben, oder weil wir uns mit viel Energie und finanziellem Einsatz besonders aktiv für den Ausbau erneuerbarer Energien einsetzen. Nein! Von größtem Interesse war das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs München, wonach das Radfahrverbot am Mühlthalberg nach über 30 Jahren aufgehoben werden soll. Die Begründung liegt noch nicht vor. Wir wissen also nicht, was das Gericht zu diesem Schritt bewogen hat.
Die Verwaltung erhält sehr viele Briefe zu diesem Thema, viele besorgte Briefe, sehr viele hämische und zynische Briefe von Radfahrern und sehr viele Ratschläge, was nun zu tun sei, um die gefährliche Strecke, die nun legal befahren werden darf, etwas ungefährlicher zu machen.
Mit dem zunehmenden Fahrradboom gab es in den letzten Jahren immer mehr Radfahrer, die sich durch dieses Fahrverbot in ihrer Freiheit eingeschränkt fühlten. Ich persönlich wurde dafür vor allem in den sozialen Medien sehr beschimpft. Dabei war ich selbst noch Schüler, als das Verbot 1993 eingeführt wurde.
Ich glaube aber, dass es gute Gründe für dieses Verbot gibt.
Wenn früher ein Radfahrer gestürzt ist, hieß es: „Selbst schuld, wenn der Depp nicht Rad fahren kann“. Heute wird sofort gefragt und juristisch geprüft, wer sonst schuld sein könnte und ob man die Gemeinde verklagen kann.
Unsere Arbeit besteht darin, Situationen vor Ort zu beurteilen und Gefahrenlagen einzuschätzen. Darüber hinaus sind wir nach den Ordnungs- und Sicherheitsgesetzen verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die dem Schutz von Leben und Gesundheit der Allgemeinheit – also aller Verkehrsteilnehmer – dienen. Die Einschätzung des Gemeinderates war und ist, dass das Radfahrverbot für die 600 m lange Teilstrecke gerechtfertigt ist. Das Gericht sieht das nun anders. Wenn wir die Begründung lesen dürfen, werden wir entscheiden, wie wir weiter vorgehen.
Ob drei Tote in 30 Jahren und mehrere Unfälle, wie ich das Gericht sinngemäß verstanden habe, keine qualifizierte Gefahrenlage darstellen, muss jeder für sich entscheiden. Ich meine, jeder Tote oder Verletzte ist einer zu viel. Gemessen an dem, was in unserer Gemeinde wichtig ist, ist der Mühlthalberg so unwichtig wie ein Kropf. Dennoch werden wir künftig noch mehr Zeit und Steuergelder investieren müssen, um die Gefahren auf dieser Funstrecke für die gut organisierte Bikergemeinde so gering wie möglich zu halten.